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In Büren gab es bis zur Reformation mit ziemlicher Sicherheit eine Fasnacht. Zudem war Büren ein weitherum bekannter Wallfahrtsort und zwar dank dem wundertätigen Marienbild der Kapelle von Oberbüren. Dort konnten Totgeborene für eine kurze Zeit wiederbelebt und getauft werden. Nach dem damaligen Glauben kamen die Seelen von nicht getauften Kindern nämlich in die Vorhölle (limbus puerorum) und brachten so viel Unheil über die Angehörigen. Die Eltern kauften sich durch das Taufen der Totgeborenen also frei – eine Art des Ablasshandels, der letztendlich zum Mitauslöser der Reformation wurde.
Sowohl die Fasnacht wie die Taufkapelle wurden als Folge der Reformation von 1529 verboten. Büren erlitt dadurch einen enormen wirtschaftlichen Schaden. Die Überlieferung sagt, dass Bern den Bürern zugestand, anfang Jahr eine Fasnacht durchzuführen, damit sie das entgangene Geschäft etwas kompensieren konnten. Daraus entstand das Büre Nöijohr, ein Brauch der seit knapp 500 Jahren jeweils am 1. und 2. Januar gefeiert wird. Das Büre Nöijohr gilt als einzigartig und ist schweizweit die erste Fasnacht des Jahres.